„Küchenabluftanlagen sind regelmäßig, mindestens jedoch halbjährlich, auf ihren Verschmutzungszustand zu überprüfen und bei Bedarf zu reinigen.“
„Zur Kontrolle und Reinigung der Abluftanlage muss eine ausreichende Anzahl an Revisionsöffnungen vorhanden sein.“
„Die durchgeführte Reinigung ist zu dokumentieren.“