In den Prüfbescheiden bzw. Zulassungen für Brandschutzklappen sind die Wartungsauflagen detailliert beschrieben. Die Wartungstätigkeiten sind Bestandteil der Prüfbescheide bzw. Zulassungen.
Die Reinigung und die Wartung sind ein wichtiger Bestandteil des Betriebs von Raumschießanlagen. Raumschießanlagen stellen bei nicht regelmäßig durchgeführter fachgerechter Reinigung ein großes Brandrisiko dar. Die verbrannten Treibladungsreste bergen ein hohes Explosionsrisiko und müssen aufgrund dessen regelmäßig entfernt werden.
Seit dem 23. Oktober 2012 ist gesetzlich festgelegt worden, dass die Betreiber von Raumschießanlagen regelmäßige Reinigung nachweisen müssen. Es sind regelmäßige Reinigungen durchzuführen, jedoch ist mindestens halbjährlich eine Generalreinigung der gesamten Raumschießanlage vorzunehmen. Sollte es nach einer Gefährdungsbeurteilung notwendig sein, sind kürzere Wartungsintervalle vorzusehen.
Wir als Unternehmen mit der Erlaubnis §7 des SprengG führen die Reinigung und Wartung Ihrer Raumschießanlage nach allen vorgeschriebenen Gesichtspunkten mit ausgebildeten Facharbeitern mit Befähigungsschein §20 SprengG für Sie aus.
Ihre Verantwortung hinsichtlich der Arbeitssicherheit, wie z.B. der Reinigung und Wartung der Raumschießanlage sowie die Entsorgung unverbrannter Treibladungsreste, geht bei einer Zusammenarbeit gem. Pflichtenübertragung auf uns über, sodass Sie sich auf das operative Geschäft konzentrieren können.
Wir garantieren Ihnen durch unser hochwertiges Reinigungsequipment und gut geschultes Reinigungspersonal beste Reinigungsergebnisse.
Gerne kommen wir für ein persönliches Beratungsgespräch auch zu Ihnen und erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot zum sorgenfreien Betrieb Ihrer Raumschießanlage.