Wartung und Überprüfung von Brandschutzklappen


In den Prüfbescheiden bzw. Zulassungen für Brandschutzklappen sind die Wartungsauflagen detailliert beschrieben. Die Wartungstätigkeiten sind Bestandteil der Prüfbescheide bzw. Zulassungen.

  • Firesafe

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  • Firesafe II

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  • FK 90

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Dazu gehören äußere und innere Überprüfungen und Wartungen:


  • die Überprüfung der Dichtungselemente (innen)
  • das Entfernen von Verunreinigungen (innen und außen)
  • das Beseitigen von Korrosionsschäden (innen und außen)
  • das Nachschmieren von Lagerstellen (innen und außen)
  • die Überprüfung der mechanischen Funktionsprüfung
  • die Überprüfung der elektrischen Funktion bei Klappen mit elektrischen Betätigungs-, Steuer- und Signalelementen
  • die Überprüfung der pneumatischen Funktion bei Klappen mit pneumatischen Betätigungselementen
  • Wartungsbuch / Wartungsprotokolle führen, Aufkleber anbringen

Der Wartungsaufwand ist abhängig von der Bauart der Brandschutzklappen. Es wird unterschieden zwischen Brandschutzklappen mit und ohne spezielle Wartungsauflagen.

Brandschutzklappen mit Wartungsauflagen müssen nach Inbetriebnahme der lüftungstechnischen Anlagen in halbjährlichem Abstand gewartet werden. Ergeben zwei aufeinanderfolgende Wartungen keine Mängel, werden die Brandschutzklappen nur noch in jährlichem Abstand gewartet.

Bei Brandschutzklappen ohne spezielle Wartungsauflagen muss das Öffnen und Schließen monatlich geprüft und protokolliert werden. 

Brandschutzklappen, deren bauaufsichtlicher Zulassung keine Angabe über die Wartung gemacht wurden, müssen einmal pro Jahr einer Inspektion unterzogen werden. Nach der genannten Durchführung erhält der Betreiber eine Bescheinigung über die jeweilige Maßnahme, die dann aufzubewahren ist.

Die Prüfungen für Brandschutzklappen sind gemäß der jeweils gültigen Landesbauordnungen durchzuführen. Diese Prüfungen ersetzen aber nicht die vorstehend beschriebenen Maßnahmen.

Geprüft werden haustechnische Anlagen und Einrichtungen:


  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • in festgelegten Zeitintervallen nach Inbetriebnahme
  • nach Änderungen

Vor der Einführung der Prüfzeichenpflicht für Brandschutzklappen im Jahr 1974 gab es vom Gesetzgeber keine konkreten Anforderungen hinsichtlich ihrer Wartung. Sie unterliegen jetzt aber ebenfalls der allgemeinen Instandhaltungspflicht für sicherheitstechnisch relevante Bauteile.

Sachkundige Funktionsprüfung und Wartung der mechanischen Rohrabschottung GSB FIRESAFE® K90 / II K90 / R90

Auszüge aus dem Handbuch:

„... Die langfristige Sicherstellung der Funktionsbereitschaft der mechanischen Rohrabschottung FIRESAFE® und der am Schließvorgang beteiligten Komponentenbauteile (zusammenhängendes System) setzt in erster Linie eine regelmäßige und fachgerechte Wartung voraus.
Dies betrifft sowohl die ständige Funktionsbereitschaft im Interesse eines reibungslosen und störungsfreien Betriebes der Anlagentechnik im täglichen Betrieb als auch die Sicherstellung der selbständigen Schließfunktionen der mechanischen Rohrabschottung FIRESAFE® im Brandfall. 
Zwecks Sicherstellung der Schließfunktion auf Dauer ist eine regelmäßige Wartung des zusammenhängenden Systems und deren Komponentenbauteile bauaufsichtlich zwingend vorgeschrieben… .“

Wartung von Lüftungsanlagen


Nicht oder schlecht gewartete RLT- Anlagen laufen meist ineffizient. Eine unzureichende Luftfilterung führt häufig zu Problemen mit Wärme- oder Kälteüberträgern. Nur hygienisch einwandfreie RLT- Anlagen sorgen für saubere Raumluft und garantieren Menschen, die in klimatisierten Räumen arbeiten, ein gesundheitserhaltendes Umfeld.
Regelmäßige Hygieneinspektionen gem. 
VDI 6022 und Wartungen nach VDMA 24186 sind deshalb ein wichtiger und vorgeschriebener Bestandteil des Betriebes von RLT- Anlagen: „RLT- Anlagen müssen so betrieben und instand gehalten werden, dass auch die hygienischen Anforderungen dauerhaft eingehalten werden.“

Unsere Leistungen

  • Wartung nach VDMA 24186
  • Hygieneinspektionen gem. VDI 6022
  • fachliche Beratung vor Ort
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges 
  • Erstellung eines kostenlosen Angebotes
  • Regelmäßige Wartungen sorgen auch für den Werterhalt Ihrer Lüftungsanlage.

Wartung von Klimasplitgeräten


Zur Gewährleistung einer effizienten Funktionsweise und einem hygienischen Betrieb sind regelmäßige Wartungen dieser Geräte unerlässlich und sogar vorgeschrieben.

Mit der Zeit gelangen Stäube und Schwebstoffe in die Geräte, die dann Filter und Gehäuse zur Brutstätte für Bakterien und Schimmelsporen werden lassen. Zudem kann durch zu wenig Kältemittel die Kühlleistung beeinträchtigt werden. Eine regelmäßige Wartung ist somit gem. VDMA in Abständen von einem halben bis alle zwei Jahre empfehlenswert, je nach Belastung und Lage.

Unsere Leistungen


Funktionsprüfung der Klimaanlage

  • Messung der Luftaustrittstemperatur
  • Prüfung des Kältemittels
  • Druckprüfung

Filter – Trockner erneuern

  • Befüllung des Trockners mit Öl
  • Dichtheit der Verschraubungen prüfen
  • Reinigung bzw. Austausch der Filtermedien

Sichtprüfung der Anlage

  • Überprüfung auf Undichtigkeit
  • Prüfung der Kältemittelleistungen auf Scheuerstellen und Porösität
  • Prüfung des Kondensators auf Verschmutzung, Steinschläge und verbogene Lamellen
  • Prüfung auf grobe Verschmutzung 
  • Prüfung des Antriebsriemens
  • Prüfung der Dichtringe und Ventilklappen auf Beschädigung
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