In den Prüfbescheiden bzw. Zulassungen für Brandschutzklappen sind die Wartungsauflagen detailliert beschrieben. Die Wartungstätigkeiten sind Bestandteil der Prüfbescheide bzw. Zulassungen.
Der Wartungsaufwand ist abhängig von der Bauart der Brandschutzklappen. Es wird unterschieden zwischen Brandschutzklappen mit und ohne spezielle Wartungsauflagen.
Brandschutzklappen mit Wartungsauflagen müssen nach Inbetriebnahme der lüftungstechnischen Anlagen in halbjährlichem Abstand gewartet werden. Ergeben zwei aufeinanderfolgende Wartungen keine Mängel, werden die Brandschutzklappen nur noch in jährlichem Abstand gewartet.
Bei Brandschutzklappen ohne spezielle Wartungsauflagen muss das Öffnen und Schließen monatlich geprüft und protokolliert werden.
Brandschutzklappen, deren bauaufsichtlicher Zulassung keine Angabe über die Wartung gemacht wurden, müssen einmal pro Jahr einer Inspektion unterzogen werden. Nach der genannten Durchführung erhält der Betreiber eine Bescheinigung über die jeweilige Maßnahme, die dann aufzubewahren ist.
Die Prüfungen für Brandschutzklappen sind gemäß der jeweils gültigen Landesbauordnungen durchzuführen. Diese Prüfungen ersetzen aber nicht die vorstehend beschriebenen Maßnahmen.
Vor der Einführung der Prüfzeichenpflicht für Brandschutzklappen im Jahr 1974 gab es vom Gesetzgeber keine konkreten Anforderungen hinsichtlich ihrer Wartung. Sie unterliegen jetzt aber ebenfalls der allgemeinen Instandhaltungspflicht für sicherheitstechnisch relevante Bauteile.
„... Die langfristige Sicherstellung der Funktionsbereitschaft der mechanischen Rohrabschottung FIRESAFE® und der am Schließvorgang beteiligten Komponentenbauteile (zusammenhängendes System) setzt in erster Linie eine regelmäßige und fachgerechte Wartung voraus.
Dies betrifft sowohl die ständige Funktionsbereitschaft im Interesse eines reibungslosen und störungsfreien Betriebes der Anlagentechnik im täglichen Betrieb als auch die Sicherstellung der selbständigen Schließfunktionen der mechanischen Rohrabschottung FIRESAFE® im Brandfall.
Zwecks Sicherstellung der Schließfunktion auf Dauer ist eine regelmäßige Wartung des zusammenhängenden Systems und deren Komponentenbauteile bauaufsichtlich zwingend vorgeschrieben… .“
Nicht oder schlecht gewartete RLT- Anlagen laufen meist ineffizient. Eine unzureichende Luftfilterung führt häufig zu Problemen mit Wärme- oder Kälteüberträgern. Nur hygienisch einwandfreie RLT- Anlagen sorgen für saubere Raumluft und garantieren Menschen, die in klimatisierten Räumen arbeiten, ein gesundheitserhaltendes Umfeld.
Regelmäßige Hygieneinspektionen gem. VDI 6022 und Wartungen nach VDMA 24186 sind deshalb ein wichtiger und vorgeschriebener Bestandteil des Betriebes von RLT- Anlagen: „RLT- Anlagen müssen so betrieben und instand gehalten werden, dass auch die hygienischen Anforderungen dauerhaft eingehalten werden.“
Zur Gewährleistung einer effizienten Funktionsweise und einem hygienischen Betrieb sind regelmäßige Wartungen dieser Geräte unerlässlich und sogar vorgeschrieben.
Mit der Zeit gelangen Stäube und Schwebstoffe in die Geräte, die dann Filter und Gehäuse zur Brutstätte für Bakterien und Schimmelsporen werden lassen. Zudem kann durch zu wenig Kältemittel die Kühlleistung beeinträchtigt werden. Eine regelmäßige Wartung ist somit gem. VDMA in Abständen von einem halben bis alle zwei Jahre empfehlenswert, je nach Belastung und Lage.